Der Umfang der Bestandsdatenerfassung richtet sich nach dem Projektziel unter Berücksichtigung der örtlichen Erfordernisse und Gegebenheiten. Dieser ist für die Auftragsvergabe eindeutig zu definieren.
Für eine standardisierte Bestandsdatenerfassung ist die Objektartenliste der Leistungsbeschreibung zu Grunde zu legen. Der Umfang der Erfassung gliedert sich
Der Grunddatenbestand umfasst alle oberirdisch sichtbaren Objekte sowie die Höhenpunkte der Folien 801, 840 und 841, die der Erfassung von flächendeckenden Höhenpunkten für ein Digitales Geländemodell (DGM) dienen. Im Zuge einer Ersterfassung sollte immer mindestens der Grunddatenbestand erhoben werden.
Unter der Maßgabe, einheitliche, digitale und vergleichbare Bestandsdokumentationen für die Außenanlagen der Liegenschaften des Bundes aufzubauen, ist für die Einrichtung einer Bestandsdokumentation im Sinne dieser Richtlinien in aller Regel die vollständige Erfassung des Grunddatenbestandes zu beauftragen.
Der Grunddatenbestand ist in Spalte 3 der Objektartenliste durch grau hinterlegte Felder und ein vorbelegtes Kreuz gekennzeichnet. Weitere Objekte sind im Regelfall durch Übernahme aus vorhandenen Bestandsunterlagen, z. B. durch Digitalisierung, zu erfassen. Nur wenn die gestellte Aufgabe es erfordert, sind unter Zugrundelegung strenger wirtschaftlicher Maßstäbe die weiteren Objekte durch Vermessung aufzunehmen. Der inhaltliche Umfang entspricht im Wesentlichen dem Informationsgehalt bisheriger Bestandsunterlagen und sollte diesen nicht unterschreiten. Die Vorbelegung der grau hinterlegten Felder dient der Vereinfachung einer vermessungstechnischen Beauftragung. Dies ist für eine Beauftragung als Vorschlag zu sehen und kann bei Bedarf der jeweiligen Beauftragung angepasst werden. Die graue Hinterlegung dient nach einer individuellen Anpassung der Objektartenliste zur Orientierung, welche Objektarten zum Grunddatenbestand gehören.
Über den Grunddatenbestand hinausgehende im Rahmen der konkreten Aufgabenbewältigung zu erfassende Objektarten sind durch zusätzliche Kreuze in Spalte 3 durch die Bauverwaltung festzulegen (z.B. Dokumentation im Zuge einer Baumaßnahme). Die aufgabenbezogenen Erweiterungen umfassen im Wesentlichen spezielle Fachaufgaben oder dienen der Datenerfassung für Fachinformationssysteme oder Fachanwendungen.
Neben Definition des Grunddatenbestandes und der möglichen Festlegung des projektbezogenen Erfassungsumfanges auf Objektartenebene besteht die Möglichkeit, weitere als optional ausgewiesene Objektteilarten im Rahmen der Bestandserfassung zu berücksichtigen. Hierzu sind von der zuständigen Bauverwaltung die zusätzlich benötigten Attribute in der Objektartenliste mit anzukreuzen.
OS | Bezeichnung | OE |
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1 | 2 | 3 |
800 Vermessung | ||
3100 | Aufnahmepunkte, liegenschaftsbezogen (LAP) | x |
Höhe, Vermessungspunkt | ||
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3200 | Höhenfestpunkt, liegenschaftsbezogen (LHP) | x |
Höhe, Vermessungspunkt | ||
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3400 | Sicherungspunkt, liegenschaftsbezogen (LSP) | |
Höhe, Vermessungspunkt | ||
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3450 | Polygonpunkt, liegenschaftsbezogen | |
Höhe, Vermessungspunkt | ||
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3460 | Sondernetzpunkt, liegenschaftsbezogen | |
Höhe, Vermessungspunkt | ||
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3501 | Grenzpunkt, vermarkt | |
Punktnummer, Vermessungspunkt | ||
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3502 | Grenzpunkt, unvermarkt | |
Punktnummer, Vermessungspunkt | ||
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3503 | Grenzpunkt, allgemein | |
Punktnummer, Vermessungspunkt | ||
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4000 | Trigonometrischer Punkt (TP) | x |
Höhe, Vermessungspunkt | ||
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4002 | Trigonometrischer Punkt (TP), Exzentrum | |
Höhe, Vermessungspunkt | ||
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4100 | Aufnahmepunkt (AP) | x |
Höhe, Vermessungspunkt | ||
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Die Objektartenliste beinhaltet alle Objekte und ihre jeweiligen optionalen Objektteile. Die zu erfassenden Pflichtobjektteile eines Objektes sind nicht mit aufgeführt, da diese ohnehin bei einer Beauftragung des Objektes mit zu erfassen sind.
Die Objektartenliste kann zur weiteren Verwendung als Datei im Microsoft Excel Format unter dem Menüpunkt Service->Vertragsmuster heruntergeladen werden.