Logos: BMI und BMVg BFR Vermessung
Startseite·Impressum·Datenschutzerklärung
Systemkataloge BFR Verm 2.5.1
Sie sind hier: Systemkataloge > Erläuterungen > Maßstabsebenen

Maßstabsebenen

Obwohl ein digitaler raumbezogener Datenbestand maßstabslos ist, wird für Objekte der Liegenschaftsbestands­dokumentation ein Basismaßstab 1:500 vorgegeben. Alle Objekte der Liegenschaftsbestands­dokumentation werden in diesem Maßstab abgebildet. Durch die Maßstabsvorgabe werden der Detaillierungsgrad der Objektvermessung (Kapitel 4), die Erfassungsregeln gemäß dem Objektartenkatalog sowie Größe und Gestalt großmaßstäbiger Visualisierungen der Bestandsdaten bestimmt.

Da in kleinmaßstäbigen Übersichtsdarstellungen aller Objekte der Liegenschaftsbestands­dokumentation die Interpretierbarkeit einzelner Objekte nicht mehr möglich ist, wurden in Analogie zu den Raumbezugsebenen des MERKIS-Konzeptes des Deutschen Städtetages zusätzlich die Maßstabsebenen(ME) 2.500 und 10.000 definiert. Die Datenvisualisierungen in diesen zusätzlichen Maßstabsebenen werden grundsätzlich durch kartographische Generalisierungstechniken aus dem Basismaßstab automatisch abgeleitet. Eine gesonderte vermessungstechnische Erfassung für die Maßstabsebenen 2.500 und 10.000 sowie der Aufbau eigener Datenbestände erfolgt nicht. Deshalb beziehen sich die Objekterfassungsregeln des Objektartenkataloges grundsätzlich auf den Basismaßstab 1:500.

Struktur der Maßstabsebenen

Struktur der Maßstabsebenen

Die maßstabsebenenrelevanten Festlegungen für die dv-technische Abbildung der  bzw. die grafische Ausgestaltung der darzustellenden Objekte in den Übersichtsdarstellungen der Außenanlagen der Liegenschaften werden im Objektabbildungskatalog bzw. in den getrennt definierten Signaturenkatalogen für die Maßstabsebenen festgelegt.