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Systemkataloge BFR Verm 2.5.1
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Grund- und Fachpläne

Zur Herstellung einer einheitlichen Grundlage für fachbezogene Visualisierungen wurden ein Grundplan sowie Fachpläne definiert. Dadurch wird sichergestellt, dass die grafischen Ausgaben der Liegenschaftsbestands­dokumentation ein einheitliches topografisches Grundgerüst zur Orientierung in den Liegenschaften aufweisen und die fachlichen Mindestinhalte bei aufgabenbezogenen Visualisierungen eingehalten werden.

Die Definitionen bilden die Vorgaben für einen inhaltlichen Mindestumfang der Visualisierungen und sie lassen sich gemäß der Anforderungsprofile der Fachaufgaben erweitern.

Die Grund- und Fachplandefinitionen des Basismaßstab 1:500 sind der Datenaufbereitung vermessungstechnischer Daten der Objektvermessung zugrunde zu legen, um attributive Elemente von Objekten freizustellen (Platzieren ohne Überschneidungen). Da die Grund- und Fachpläne der Maßstabsebenen 2.500 und 10.000 durch kartografische Generalisierungstechniken automatisch aus dem Basismaßstab abgeleitet werden, müssen diese bei der Freistellung nicht besonders berücksichtigt werden.

Die Grund- und Fachplandefinitionen umfassen die Festlegungen zum Planinhalt (Darstellungsumfang) und fachplanbezogene Signaturfestlegungen, sofern auf Grund einer fachbezogenen Aufgabenstellung oder aus Gründen der besseren Plangestaltung in den Maßstabsebenen 2.500 und 10.000 von der Signaturfestlegung aus dem Basismaßstab 1:500 abgewichen werden soll.