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Die Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm) definieren Anforderungen an die Ergebnisse vermessungstechnischer Leistungen auf Liegenschaften des Bundes. Insbesondere zählen dazu Vorgaben für einzuhaltende Genauigkeiten, Inhalte und Form vermessungstechnischer Nachweise sowie Prüfkriterien für die Übernahme vermessungstechnischer Ergebnisse in die Nachweise der Bauverwaltungen des Bundes und der Länder (BV). In den BFR Verm werden keine Verfahrensabläufe geregelt, die detailliert vorschreiben in welchen Schritten einzelne Aufgaben durchzuführen sind.

Aufgrund von Anforderungen aus der Anwendung der BFR Verm in der Praxis hat die Leitstelle BFR Vermessung in Abstimmung mit dem Bund-/Länderarbeitskreis Vermessung und in enger Zusammenarbeit mit dessen Arbeitsgruppe Fachthemen Verfahrensbeschreibungen und Handreichungen verfasst, welche Hilfestellungen bei der Aufgabenerledigung mit Bezug auf vermessungstechnische Leistungen auf Liegenschaften des Bundes leisten sollen.

Sowohl Verfahrensbeschreibungen als auch Handreichungen schreiben nicht zwingend vor, wie die einzelnen Aufgaben zu erledigen sind. Vielmehr sollen Sie die wesentlichen Arbeitsschritte zur Erledigung der Aufgaben mit Bezug auf Vermessungsleistungen beschreiben und somit Orientierungshilfe leisten. Des Weiteren gehen sowohl Verfahrensbeschreibungen als auch Handreichungen nicht auf länder- oder ortsspezifische Rahmenbedingungen ein. Eine Anpassung an die lokalen Bedingungen wird deshalb vorausgesetzt.

Verfahrensbeschreibungen sollen vornehmlich die Anwender aus den BV bei ständig wiederkehrenden Aufgaben, z.B. der Vergabe von Vermessungsaufträgen oder die Bereitstellung von raumbezogenen Planungsdaten für Planungs- und Bauaufgaben auf Liegenschaften des Bundes, unterstützen. Demgegenüber haben Handreichungen zum Ziel Unterstützung bei der Erledigung temporärer Aufgabenstellungen, z. B. Umstellung der raumbezogenen Nachweise auf ein neues Koordinatenreferenzsystem, zu leisten. Darüber hinaus werden in den Handreichungen auch verfahrenstechnische Informationen für externe Dienstleister zusammengefasst, die Aufträge auf der Grundlage raumbezogener Daten der Liegenschafts- und Gebäudebestandsdokumentation ausführen. Dazu zählt u. a. die Anwendung von ETRS89/UTM bei Planungs- und Bauaufgaben.

Verfahrensbeschreibungen und Handreichungen werden kontinuierlich an Änderungen der Rahmenbedingungen, z. B. Novellierung von Richtlinien und Normen, angepasst.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) haben die nachstehenden Dokumente freigegeben.

Verfahrensbeschreibung Gebäudevermessung

Die Verfahrensbeschreibung zur Gebäudevermessung hat zum Ziel einheitliche Verfahrensschritte für die Vergabe, die Ausführung und die Prüfung von Vermessungsleistungen für Gebäude zu beschreiben. Sie ist modular aufgebaut. Das erste Modul umfasst Vermessungsleistungen für die Gebäudebestandsdokumentation gemäß den Baufachlichen Richtlinien Gebäudebestandsdokumentation (BFR GBestand). Gegenstand eines zweiten Moduls, das derzeit noch erarbeitet wird, sollen BIM-konforme Vermessungsleistungen  sein.

Modul 1 Vermessungsleistungen für Gebäudebestands­dokumentationen gemäß BFR GBestand

Im Modul 1 Vermessungsleistungen für Gebäudebestandsdokumentationen gemäß BFR GBestand werden die notwendigen Verfahrensschritte für Vermessungsleistungen beschrieben, welche nach den Anforderungen der Baufachlichen Richtlinien Gebäudebestandsdokumentation (BFR GBestand) und den Grundsätzen der Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm) zu erbringen sind. Dabei stehen Nutzer- und Eigentümeraufgaben im Vordergrund des Interesses und die geometrischen Gebäudebestandsdaten sind im Wesentlichen in der Form von 2D-Geschossplänen zu erstellen.

Die Inhalte des Modul 1 umfassen eine Beschreibung der üblichen Verfahrensschritte für eine Gebäudebestandsvermessung, einschließlich der zugehörigen Verfahrensbeteiligten. In einem Überblick der Verfahrensgrundsätze werden die Rahmenbedingungen für Gebäudebestandsvermessungen umrissen und danach die Aspekte zur Herstellung eines einheitlichen, gebäudeübergreifenden Raumbezugs beleuchtet. Ferner wird auf spezifische Aspekte der messtechnischen Erfassung und Modellierung der Gebäudegeometrie hingewiesen.

Im Sinne eines Qualitätsmanagements für die Ergebnisse einer Gebäudebestandsvermessung werden einheitliche Kriterien für die Abnahme der Vermessungsleistungen umrissen. Dadurch soll die Einhaltung eines bundesweit einheitliches Qualitätsniveaus für Gebäudebestandsdaten unterstützt werden. Abschließend werden noch zusätzliche Vereinbarungen aufgeführt, die ggf. zu einer ordnungsgemäßen Durchführung neben den vermessungstechnischen Anforderungen erforderlich sind.

Verfahrensbeschreibung Vermessungsdaten
für Planungsaufgaben

Die Liegenschaftsbestandsdokumentation gemäß den Baufachlichen Richtlinien Liegenschaftsbestandsdokumentation (BFR LBestand) stellt eine wesentliche Grundlage für raumbezogene Planungsaufgaben auf den Außenanlagen von Liegenschaften des Bundes dar. Die Liegenschaftsbestandsdokumentation bildet in seinem Datenmodell (Liegenschaftsbestandsmodell /LgBestMod) die wesentlichen Inhalte für Aufgaben der Planung und des Baus sowie der Bewirtschaftung von Liegenschaften ab. In der Regel müssen diese Daten jedoch gemäß den spezifischen Anforderungen von Planungsaufgaben durch zusätzliche vermessungstechnische Leistungen ergänzt werden.

Die Verfahrensbeschreibung „Vermessungsdaten für Planungsaufgaben“ beschreibt, die möglichen verfahrenstechnischen Schritte zur aufgabengerechten Ergänzung der Bestandsdaten der Liegenschaftsbestandsdokumentation und möglicher Unterstützung von Planungsschritten durch vermessungstechnische Leistungen. Für die beschriebenen Verfahrensschritte wurde eine Checkliste erstellt, welche die schrittweise Bearbeitung der Teilaufgaben unterstützen soll.

Verfahrensbeschreibung Vergabe
von Vermessungsleistungen

Gemäß den Neuen Richtlinien für die Durchführung von Baumaßnahmen des Bundes (NRBBau), sind die Kosten sowohl für Einfache Baumaßnahmen als auch für Bauprojekte zu schätzen und den Projektkostenzielen (Abschnitt C8, NRBBau) zuzuordnen. Dazu zählen auch die Kosten für Vermessungsleistungen im Zuge von Planungs- und Bauaufgaben.

Die anfallenden Kosten für Vermessungsleistungen werden geschätzt und eine haushälterische Zuordnung der Kosten zu den Projektkostenzielen ist strukturiert nach den Kostengruppen der DIN 276:2018-12 vorzunehmen.

Neben den Grundsätzen zur Kostenschätzung für vermessungstechnische Leistungen werden in der Verfahrensbeschreibung „Vergabe von Vermessungsleistungen“ die wesentlichen Prozessschritte zur Ausschreibung und Vergabe sowie zur haushaltstechnischen Abrechnung von sowohl für baumaßnahmenbezogene als auch baumaßnahmenunabhängigen Vermessungsleistungen beschrieben. Ferner wird die Kostenzurordnung der einzelnen Leistungen zu den Kostengruppen der DIN 276:2018-12 umfassend dargestellt.

Diese Verfahrensbeschreibung soll vornehmlich die Stellen der BV unterstützen, die vermessungstechnische Leistungen auf Liegenschaften des Bundes vergeben. Sie soll ein bundesweit einheitliches Vorgehen bei der Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Vermessungsleistungen ermöglichen.

Verfahrensbeschreibung ETRS89/UTM

Gemäß den BFR Verm sollen die raumbezogenen Nachweise auf Liegenschaften des Bundes in den Koordinatenreferenzsystemen der Vermessungsverwaltungen der Bundesländer abgebildet werden. Durch Einführung eines integrierten Raumbezugs für die Nachweise der Vermessungsverwaltungen wird bundesweit einheitlich als Koordinatenreferenzsystem für die Lage das Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989 mit der kartografischen Abbildung Universale Transversale Mercatorprojektion mit 6° Streifenbreite (ETRS89/UTM) verwendet. Deshalb werden die raumbezogenen Nachweise für die Liegenschaften des Bundes sukzessive in das ETRS89/UTM überführt.

Das neue ETRS89/UTM weist gegenüber den klassischen Koordinatenreferenzsystemen größere Verzerrungen auf, die bei Planungs- und Bauaufgaben stärker als in der Vergangenheit zu beachten sind. Deshalb zeigt diese Verfahrensbeschreibung zunächst relevante Aufgaben der raumbezogenen Datenerfassung und Auswertung mit Anwendungen des Bezugssystems auf. Des Weiteren werden die Grundlagen des ETRS89/UTM und die Auswirkungen auf raumbezogene Daten, wie z. B. Auszüge aus der Liegenschaftsbestandsdokumentation, beschrieben.

Handreichung ETRS89/UTM bei Planungsaufgaben

Die Handreichung ETRS89/UTM bei Planungsaufgaben besteht aus zwei Modulen.

Im ersten Modul „Verwendung von Vermessungsdaten im Koordinatenreferenzsystem ETRS89/UTM für Planungs- und Bauaufgaben“ sind die Grundlagen des Koordinatenreferenzsystems sowie dessen Auswirkung bei der Anwendung bei Planungs- und Bauaufgaben beschrieben. Dieses Modul soll vornehmlich Planern und weiteren Dienstleistern für Planungs- und Bauaufgaben an die Hand gegeben werden, um auf die Auswirkungen der kartografischen Verzerrungen auf die raumbezogenen Daten aufmerksam zu machen.

In aller Regel werden Planungen von Baumaßnahmen auf Liegenschaften des Bundes in lokalen, verzerrungsfreien Koordinatenreferenzsystemen durchgeführt. Im zweiten Modul „Erstellung planungskonformer CAD-Daten“ werden deshalb beispielhaft die wesentlichen Verfahrensschritte für die Generierung planungskonformer CAD-Daten aus Auszügen der Liegenschaftsbestandsdokumentation beschrieben. Für die Abschätzung der lokalen Verzerrungsgrößen in Abhängigkeit von der geografischen Lage des Planungsgebiets und zur Maßstabskorrektur der Daten aus der Liegenschaftsbestandsdokumentation wird zusätzlich ein Online-Berechnungsformular bereitgestellt.

Handreichung DHHN2016

Die Vermessungsverwaltungen der Bundesrepublik Deutschland haben die Höhennachweise auf das Höhenreferenzsystem Deutsches Haupthöhennetz 2016 (DHHN2016) umgestellt. Damit die Kompatibilität zu den Daten der Vermessungsverwaltungen sowie auch weiteren Anbietern raumbezogener Daten (z. B. Leitungsbetreibern) auch zukünftig erhalten bleiben, werden die Nachweise der Liegenschaftsbestandsdokumentation des Bundes sukzessive auf das neue Höhenbezugssystem umgestellt. Mögliche Verfahrensschritte zur einfachen Umstellung der Nachweise sowie auch die Grenzen dieser Verfahren werden aufgezeigt. Durch diese Handreichung sollen vornehmlich die Leitstellen Vermessung (LtSt Verm) der BV bei der Umstellung der Nachweise der Liegenschaftsbestandsdokumentation unterstützt werden.

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