The HTML5 Herald

Aktuelles

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Im Zuge der Reform Bundesbau sind die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes komplett neugefasst worden und als Neue RBBau zum 1. Oktober 2022 in Kraft getreten.

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Die Liegenschaftsbestandsdokumentation des Bundes präsentiert sich auf der INTERGEO 2023 in Berlin.

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Auf Anforderung der Leitstelle des Bundes für Freianlagen und Gewässer beim Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) wurden in den Musterleistungsbeschreibungen für Vermessungsleistungen im Bereich Bäume die Inhalte zur Erfassung und digitalen Aufbereitung fortgeschrieben.

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Mit Einführung der Baufachlichen Richtlinien Gebäudebestandsdokumentation (BFR GBestand) wächst auch der Bedarf an sachgerechten Gebäudebestandsvermessungen auf Liegenschaften des Bundes. Deshalb wurden für die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen der Gebäudebestandsvermessung gemäß den Anforderungen der BFR GBestand eigenständige Musterleistungsbeschreibungen neu erstellt.

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Die Oberste Technische Instanz (OTI), das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg), hat die fortgeschriebenen Musterleistungsbeschreibungen für Vermessungsleistungen (MLB_Verm) für die Anwendung freigegeben.

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Das Vortrags- und Veranstaltungsprgramm zur INTERGEO 2021 rund um das Thema "Liegenschaftsbestandsdokumentation des Bundes" steht fest.

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Die Verfahrensbeschreibung ETRS89/UTM (Stand 4.2020) wurde aufgrund von Fehlermeldungen der Nutzer fortgeschrieben und liegt hiermit in der Version 1.2 (Stand 08.2021) vor.

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Die Liegenschaftsbestandsdokumentation des Bundes präsentiert sich live und digital auf der INTERGEO 2021 in Hannover.

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In den novellierten Fassungen des Vertragsmusters Ingenieurvermessung (VM9-1) vom 10.05.2021 und der Hinweise zum Vertragsmuster (VM9-0) vom 07.06.2021 wird auf ein Formblatt für eine Verpflichtungserklärung zur Löschung erhobener und bereitgestellter Daten verwiesen.

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In die am 10.05.2021 eingeführten Hinweise zu den Vertragsmustern Ingenieurvermessung wurden bei der redaktionellen Bearbeitung nicht alle erarbeiteten Änderungen übernommen. Deshalb hat das BMI mit Mail BW I 1-70000/1#1 vom 07.06.2021 eine überabeitete Fassung der Hinweise zu den Vertragsmustern Ingenieurvermessung (VM9-0) eingeführt.

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