The HTML5 Herald

Meldung von Änderungsbedarf

Die Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm) werden bei Bedarf fortgeschrieben und als neue Auflage eingeführt.

Änderungsanforderungen sowie Erweiterungsbedarf können formlos an die Geschäftsstelle des Bund-/Länderarbeitskreises Vermessung beim Landesamt GeoInformation Bremen gemeldet werden:

Ihre Anforderungen werden fachlich bewertet und Sie werden über die Berücksichtigung Ihrer Anforderungen in der nächsten Auflage der Richtlinien in Kenntnis gesetzt.

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