Meldung von Änderungsbedarf
Die Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm) werden bei Bedarf fortgeschrieben und als neue Auflage eingeführt.
Änderungsanforderungen sowie Erweiterungsbedarf können formlos an die Geschäftsstelle des Bund-/Länderarbeitskreises Vermessung beim Landesamt GeoInformation Bremen gemeldet werden:
Ihre Anforderungen werden fachlich bewertet und Sie werden über die Berücksichtigung Ihrer Anforderungen in der nächsten Auflage der Richtlinien in Kenntnis gesetzt.