Meldung von Änderungsbedarf

Die Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm) werden bei Bedarf fortgeschrieben und als neue Auflage eingeführt.

Änderungsanforderungen sowie Erweiterungsbedarf können formlos an die Geschäftsstelle des Bund-/Länderarbeitskreises Vermessung beim Landesamt GeoInformation Bremen gemeldet werden:

Ihre Anforderungen werden fachlich bewertet und Sie werden über die Berücksichtigung Ihrer Anforderungen in der nächsten Auflage der Richtlinien in Kenntnis gesetzt.

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