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Aktuelles

Handreichung DHHN2016

Die Vermessungsverwaltungen der Bundesrepublik Deutschland haben bis zum Stichtag 30. Juni 2017 bundesweit einheitlich das amtliche Höhenbezugssystem DHHN2016 eingeführt.

Demnach sind zukünftig Höhen der amtlichen Nachweise der Vermessungsverwaltungen ausschließlich im neuen Höhenbezugsystem DHHN2016 zu beziehen.
Zur Wahrung der Konformität der Höhennachweise auf Bundesliegenschaften (Festpunktfeldnachweise, Höhenangaben der Liegenschafts- und Gebäudebestandsdokumentation sowie weiterer Höhenangaben) sind diese in das neue Höhenbezugsystem Deutsches Haupthöhennetz 2016 (DHHN2016) zu überführen. Dadurch wird sichergestellt, dass die raumbezogenen Daten von Bundesliegenschaften zukünftig auch mit Daten Dritter (z. B. Nachweise des Liegenschaftskatasters, Betriebsmittelinformationssysteme von Leitungsbetreibern) konsistent verknüpft werden können.

Diese Handreichung zeigt Verfahrenswege für die Überführung bereits vorhandener Höhennachweise auf Bundesliegenschaften auf. Dabei werden neben den einzelnen Verfahrensschritten auch Prüfkriterien zur Qualitätssicherung der Höhenüberführung beschrieben. So soll sichergestellt werden, dass durch die

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