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Einführung der Baufachlichen Richtlinien Vermessung, 4. Auflage

Die BFR Verm, 4. Auflage ist ab sofort für Vermessungsleistungen auf Liegenschaften des Bundes gemäß RBBau anzuwenden.

Die Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm) wurden durch die Geschäftsstelle des Bund-/Länderarbeitskreises Vermessung mit enger fachlicher Begleitung des Arbeitskreises mit geänderten Zielen und Inhalten redaktionell fortgeschrieben. Der Fokus der Regelungen richtet sich dabei auf alle anfallenden vermessungstechnischen Leistungen im Rahmen der lebenszyklusübergreifenden Aufgaben auf Liegenschaften des Bundes. Die bisherigen spezifischen Regelungen zur Liegenschaftsbestandsdokumentation wurden ausgegliedert und in die neu erstellten Baufachlichen Richtlinien Liegenschaftsbestandsdokumentation (BFR LBestand) übernommen.

Das Spektrum der Vorgaben für vermessungstechnische Leistungen in den BFR Verm hat sich mit der 4. Auflage erweitert. Die planungsbegleitende Vermessung und Bauvermessung gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wurden für Liegenschaften des Bundes spezifizierten Vorgaben als eigenes Kapitel aufgenommen. Insbesondere wird darin auch die baubegleitende Bestandsvermessung für Objekte festgeschrieben, die nach Abschluss der Baumaßnahmen nicht mehr zugänglich sind, z. B. unterirdische Leitungen.

Das Kapitel Bestandsvermessung der BFR Verm umfasst Regelungen, die sich sowohl auf die Liegenschafts- als auch auf die Gebäudebestandsvermessung beziehen. Dadurch sind raumbezogene Informationen der Liegenschafts- und Gebäudebestandsdokumentation konsistent miteinander verknüpfbar. Dies bildet eine wichtige Voraussetzung für die vermessungstechnische Unterstützung von Prozessen des Building Information Modellings (BIM) auf Bundesliegenschaften.

Weiterhin wurden Fortentwicklungen bei den geodätischen Mess- und Auswertetechniken berücksichtigt und mit der neu eingeführten Anlage zu fachspartenspezifischen Anforderungen wird dem gestiegenen Bedarf an Vermessungsleistungen im Zuge von Fachaufgaben Rechnung getragen.

Mit Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat Az BW I 5 - 81041.2/10-1 vom 11.10.2018 wurden die BFR Verm, 4. Auflage, eingeführt und für die verbindliche Anwendung bei der Erbringung von Vermessungsleistungen auf Liegenschaften des Bundes vorgeschrieben.

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