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Photogrammetrische Messverfahren

(1) Die Anwendung photogrammetrischer Verfahren auf Liegenschaften des Bundes umfasst im Wesentlichen:

  • Verfahren der Luftbildvermessung (Aerophotogrammetrie) mit bemannten und unbemannten Trägerplattformen (unmanned aerial vehicles/UAV) und
  • Verfahren der terrestrischen Nahbereichsphotogrammetrie.
Anwendungsgebiete

(2) Die Verfahren der Luftbildvermessung werden auf Liegenschaften des Bundes vornehmlich für die Erfassung großflächiger Aufnahmegebiete, z. B. Truppen- oder Standortübungsplätze, angewendet. Demgegenüber umfasst die Anwendung von Verfahren der Nahbereichsphotogrammetrie überwiegend die digitale Dokumentation von Bauwerken und Gebäuden.

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