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Vorgaben der BFR GBestand

(1) Der Datenaustausch von Vermessungsdaten für die Gebäudebestandsdokumentation ist nach den Vorgaben der BFR GBestand vorzunehmen.

Strukturierung und Inhalt

(2) Die Strukturierung sowie der inhaltliche Umfang der Vermessungsdaten zur Gebäudebestandsdokumentation sind an länderspezifischen Vorgaben zu orientieren oder im Einzelfall abzustimmen.

Prüfung der Vermessungsdaten des Gebäudebestands

(3) Vermessungsdaten des Gebäudebestands sind vor der Übernahme in die Gebäudebestandsdokumentation zu prüfen auf:

  • Vollständigkeit,
  • einheitlichen Raumbezug entweder im übergeordneten, liegenschaftseinheitlichen oder im lokalen, gebäudebezogenen Raumbezugssystem sowie
  • Datenstrukturierung gemäß der vereinbarten Vorgaben.

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