Lageanschluss von Bestandsvermessungen
(1) Der Lageanschluss wird über mindestens zwei Lagefestpunkte hergestellt, deren Koordinaten im einheitlichen liegenschaftsbezogenen Lagebezugssystem vorliegen.
Überprüfung der Anschlusspunkte
(2) Die Marken der Anschlusspunkte sind vor den Messungen auf Lageidentität gegenüber den Nachweisen zu überprüfen. Es sind nur unveränderte Punkte als Anschlusspunkte zu verwenden.
Die Überprüfung der LAP ist bezogen auf die umliegenden LAP oder, falls vorhanden, auf die Sicherungspunkte durchzuführen. Ein LAP gilt als örtlich unverändert, wenn die Abweichungen der Lagekoordinaten aus der Überprüfungsmessung im LAP-Netz jeweils den Betrag:
Zulässige Abweichungen gegenüber LAP-Netz