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Fortgeschriebene Verfahrensbeschreibung Vergabe von Vermessungsleistungen zur Anwendung freigegeben

Im Zuge der Reform Bundesbau sind die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes komplett neugefasst worden und als Neue RBBau zum 1. Oktober 2022 in Kraft getreten.

Dadurch habe sich die Rahmenbedingungen für die Vergabe von Vermessungsaufträgen auf Liegenschaften des Bundes grundlegend geändert. Ebenso hat die Anwendung der DIN 276:2018‑12 für Planungs- und Bauaufgaben des Bundes zu wesentlichen Änderungen in den Kostenzuordnungen vermessungstechnischer Leistungen zu den neu strukturierten Kostengruppen geführt.

Die Leitstelle BFR Vermessung beim Landesamt GeoInformation Bremen hat in enger Zusammenarbeit mit der AG Fachthemen des AK Vermessung die Verfahrensbeschreibung Vergabe von Vermessungsleistungen fachlich und redaktionell fortgeschrieben. Folgende wesentliche Änderungen wurden dabei vorgenommen:

  • Berücksichtigung neuer Verantwortlichkeiten und Aufgaben für Bauaufgaben des Bundes
  • Anpassung der Inhalte der Verfahrensbeschreibung an die neue Struktur von Planungs- und Baumaßnahmen auf Liegenschaften des Bundes gemäß Neue RBBau (Einfache Baumaßnahmen, Bauprojekte)
  • Eingliederung der Kosten für Vermessungsleistungen zu den Projektkostenzielen gemäß Abschnitt C8, Neue RBBau
  • haushälterische Zuordnung der Kosten zu den grundlegend überarbeiteten Kostengruppen für Vermessungsleistungen in der DIN 276:2018-12
  • Behandlung der Kosten für grundstücksbezogene Vermessungsleistungen (KG 121 und KG 129, DIN 276:2018-12) für Planungs- und Bauaufgaben auf Liegenschaften des Bundes
  • Änderung der Herausgeberschaft für Verfahrensbeschreibungen und Handreichungen (BMVg und BImA)

Mit Erlass vom 09. Oktober 2023 hat das BMVg IUD I 1, die Verfahrensbeschreibung Vergabe von Vermessungsleistungen Version 1.2 zur Anwendung freigeben. Die neue Version der Verfahrensbeschreibung kann unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden.

Materialien→Verfahrensbeschreibungen

 

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