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Systemkataloge BFR Verm 2.5.1
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Flächenfreistellungen

Die Festlegungen zu den Flächenfreistellungen regeln, welche Flächenobjekte sich im Datenbestand nicht gegenseitig überlagern dürfen. Diese Festlegungen sind bei der Erfassung von Daten zu berücksichtigen. In begründeten Einzelfällen ist eine Abweichung von den Festlegungen zulässig, in der Regel wenn durch eine bauliche Besonderheit eine 3D-Situation zu berücksichtigen ist. Beispielsweise kann sich durchaus eine Treppe mit einer Rasenfläche überlagern, wenn es sich um eine aufgeständerte Freitreppe handelt.