Das Building Information Modeling (BIM) wird für Planungs- und Bauvorhaben des Bundes zunehmend gefordert. In diesem Rahmen werden „digitale Zwillinge“ der Objekte in den betroffenen Bereichen erstellt, welche die einheitlichen Grundlagen für Planungs- und Bauaufgaben darstellen sollen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Arbeitsweisen sollen für die Planung und Bauausführung im BIM Bauwerke und Gebäude vollständig dreidimensional modelliert werden. In diesem Zusammenhang wird zunehmend die Frage an die Geschäftsstelle des Arbeitskreises Vermessung (AK Verm) herangetragen, ob die Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm) Vorgaben für Vermessungsleistungen zur Erstellung von dreidimensionalen BIM-Modellen umfassen.
Die Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm) haben zum Ziel grundlegende Vorgaben für alle Vermessungsleistungen auf Liegenschaften des Bundes zu machen. Dadurch sollen Vermessungsleistungen bundesweit nach den gleichen Grundsätzen, z. B. Anschluss an die amtlichen Koordinatenreferenzsysteme der Vermessungsverwaltungen, erfasst und die Ergebnisse nach einheitlichen Qualitätskriterien aufbereitet und geprüft werden. Die Regelungen erstrecken sich von der Herstellung Liegenschaftsbezogener Festpunktfelder, über Vermessungsleistungen zur Planungsbegleitenden und zur Bau-Vermessung gemäß HOAI bis hin zu Sonstigen Vermessungsleistungen, welche u. a. die Bestandsdokumentation von Liegenschaften und Gebäuden umfassen.
Die Regelungen der BFR Vermessung gehen grundsätzlich von einer Erfassung im 3D-Raum aus, treffen aber wiederum keine Aussagen zu einem möglichen geometrischen Modell zur Abbildung von Objekten. Erst anhand der Datenmodelle kann eine Beschreibung der Erfassungsregeln für eine 3D-Erfassung von Objekten und die sich daraus ergebenden Messpunkte am Objekt erfolgen. So werden z. B. Erfassungskriterien für Objekte der Liegenschaftsbestandsdokumentation im Liegenschaftsbestandsmodell (LgBestMod) als Anhang zu den BFR Liegenschaftsbestandsdokumentation (BFR LBestand) geführt (siehe auch liegenschaftsbestandsmodell.de ). Analog dazu werden Detailanforderungen an die Gebäudebestandsdokumentation in den BFR Gebäudebestandsdokumentation (BFR GBestand) geregelt (siehe auch www.fib-bund.de/Inhalt/Richtlinien/BFRGBestand/ ). Beide Regelwerke legen dabei einerseits den fachlich zu erbringenden Inhalt fest und beziehen sich bei dem zu Grunde gelegten geometrischen Modell auf den Stand der Technik von GIS (Liegenschaftsbestandsdokumentation) bzw. CAD-Systemen (Gebäudebestandsdokumentation).
Nach derzeitigem Stand wird der überwiegende Anteil der Bestandsdaten lediglich in zweidimensionaler Ausprägung unter Berücksichtigung der Höhenlage im Raumbezugssystem geführt (sog. 2,5D Erfassung). Aus der Entwicklung der Liegenschaftsbestandsdokumentation heraus werden lediglich einige zusätzliche Höhenwerte für markante Objekte geführt. Ebenso werden in der Gebäudebestandsdokumentation vornehmlich zweidimensionale Geschosspläne gefordert, welche im Wesentlichen die Anforderungen aus Sicht der Nutzung sowie der Hausherrenaufgaben widerspiegeln.
Direkte Anforderungen an eine vollständige dreidimensionale Erfassung und Dokumentation von Liegenschaften des Bundes wurden bisher noch nicht gestellt und insbesondere aus Kostengründen nicht durchgeführt. Ebenso werden Bauprozess begleitende Vermessungsleistungen, wie z. B. Baukontrollmessungen während der Bauphase oder Vermessungen zur Dokumentation des Baufortschritts, nicht explizit in den BFR Verm geregelt.
Für die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen werden derzeit für räumlich abgegrenzte Bereiche auf den Liegenschaften die Nachweise der Liegenschaftsbestandsdokumentation durch dreidimensionale Ergänzungsmessungen an die Anforderungen der Bauplanung ergänzt. Die dazu notwendigen Verfahrensschritte sind in der Verfahrensbeschreibung „Vermessungsdaten für Planungsaufgaben“ (www.bfrvermessung.de → Materialien → Verfahrensbeschreibungen) beschrieben. Dabei wird jedoch im Wesentlichen die herkömmliche Vorgehensweise bei Planungsmaßnahmen abgebildet. Eine Bauprozess orientierte und BIM spezifische Einordnung von Vermessungsleistungen wird derzeit noch nicht vorgenommen.
Die Geschäftsstelle des Arbeitskreises Vermessung (GS AK Verm) hat in fachlicher Abstimmung mit dem Bund-/Länderarbeitskreis Vermessung (AK Verm) und der Arbeitsgruppe zur Fortschreibung der BFR GBestand eine Verfahrensbeschreibung für die Gebäudebestandsvermessung – Modul 1: Vermessungsleistungen für Gebäudebestandsdokumentationen gemäß BFR GBestand erarbeitet, welche im April dieses Jahres durch die OTI (BMI und BMVg) freigegeben wurden. Es ist geplant, in einem weiteren Modul dieser Verfahrensbeschreibung Vermessungsleistungen für BIM-Konforme Aufgabenstellungen zu erarbeiten.
Als nächster konsequenter Schritt müssten die fachlich-inhaltlichen Festlegungen in den Datenmodellen zur Gebäude- und Liegenschaftsbestandsdokumentation an die Geometriemodelle für BIM-fähige Software übertragen werden. Hierfür liegt die Zuständigkeit bei der Leitstelle für die Liegenschaftsbestandsdokumentation im NLBL bzw. bei der Geschäftsstelle für die BFR Gebäudebestandsdokumentation im BBR.