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Aufbewahrung Vermessungsdaten

(1) Die Vorgaben der RBBau K10 sind hinsichtlich der Aufbewahrung von Unterlagen auch für Vermessungsergebnisse analog anzuwenden. Demnach sind die Unterlagen vermessungstechnischer Leistungen mindestens bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist von drei Jahren nach der Veräußerung der Liegenschaft aufzubewahren.

 Länderspezifische Regelungen

(2) Länderspezifische Regelungen bleiben hiervon unberührt.

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